Pooling (engl. Bündelung, Zusammenschließen) von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderungen mit vergleichbarem Bedarf gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2016, Leistungsberechtigte teilen sich eine Leistung (z.B. eine*n gemeinsame*n Assistent*in), massive Proteste von Behindertenverbänden und –organisationen gegen diese Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung, Neuregelung im BTHG 2017: Das Pooling (Teilen einer Assistenz) ist nur für spezielle (weder private noch soziale) Bereiche vorgesehen, wird aber nicht komplett gestrichen.